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29. Mai 2015, 9:54 Uhr, Geschrieben von Miriam Meckel

Beweislastumkehr

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Im Internet herrscht die Schuldvermutung, wie das Beispiel der Schweizer Steuerdaten zeigt. Das zerstört Vertrauen.

Der mittelalterliche Pranger kam abschreckend daher. Der Schuldige wurde mit Halseisen an einen Schandpfahl gekettet oder im Käfig auf dem Marktplatz ausgestellt. Für den modernen Pranger reichen ein paar amtliche Nullen und Einsen. Er ist digital und wirkt über die öffentliche Zurschaustellung im Internet. Seit 2010 veröffentlichen die Schweizer Steuerbehörden Namen, Geburtsdaten und letztbekannte Anschrift derjenigen im Netz, gegen die ein Amtshilfegesuch aus dem Ausland an die Schweizer Behörden ergangen ist. Es war also gar keine Neuigkeit, die in diesen Tagen eine Welle der Entrüstung aus Deutschland in die Schweiz geschickt hat. Man muss sich zudem auch noch gezielt durch die spröden Veröffentlichungslisten des Schweizer Bundesblatts hindurchklicken, um zu finden: „Die Eidgenössische Steuerverwaltung leistet Amtshilfe betreffend XY, geboren am …, deutscher Staatsangehöriger.“ Und dennoch ist das, was wir dort lesen, ein weiterer Riss im Recht auf Privatsphäre.

Auch in Zeiten, in denen manch einer das Wort „Transparenz“ wie eine anbetungswürdige Monstranz vor sich her trägt, gibt es gute Gründe für den Schutz der Privatsphäre als Grundlage für eine freie Gesellschaft. Dazu zählt auch das Steuergeheimnis. Es gehört im weiteren Sinne zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Menschen und bringt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts den besonderen Schutz zum Ausdruck, den das Vertrauen des Bürgers in die Amtsverschwiegenheit genießt.

Um den Mythos dieser Amtsverschwiegenheit zu ruinieren, bedarf es nicht der Schweizer Steuerbehörden. Das können wir selbst. Fernsehbilder von der Festnahme des ehemaligen Post-Chefs Klaus Zumwinkel und gezielt gestreute Gerüchte oder Tatsachen aus Steuerverfahren gegen prominente Deutsche haben das Vertrauen in die Vertraulichkeit der Behörden schwer beschädigt.

Im Internet erodiert die Privatsphäre nun vollends. Wer auf der Liste des Schweizer Bundesblattes steht, den umweht schon mal der Duft hinterzogenen Steuergelds. Irgendwas ist immer dran. Es gilt die Schuldvermutung. Das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung wird ausgehebelt. Mindestens so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist, manchmal auch darüber hinaus.

Diese Beweislastumkehr zerstört Vertrauen, das Schmiermittel in Wirtschaft und Gesellschaft. Durch voreilige, ungeprüfte und unangemessene Veröffentlichungen unterstützen wir, was bislang der digitalen Logik vorbehalten war: Eigenschaft durch Assoziation. Wenn Tausende nach der Verbindung eines prominenten Namens mit dem Begriff „Steuerhinterziehung“ oder „Terror“ suchen, bietet Google Namen und Begriffe bald in der Autovervollständigung als Kombination an. Aus einer Frage wird eine Antwort, aus Ungewissheit wird Gewissheit, aus Häufigkeit wird Wirklichkeit.

Am mittelalterlichen Pranger wurde ein Bestrafter öffentlich vorgeführt. Erst das Urteil, dann die Veröffentlichung zum Zwecke der Abschreckung. Im Internet ist das zuweilen umgekehrt. Erst mal veröffentlichen und dann schauen, ob was dran ist. Diese Form der Transparenz bringt keine Aufklärung und keine Gerechtigkeit. Totalitäre Transparenz ist das Gegenteil von aufgeklärter Freiheit. In der digitalen Transparenz wird der große gemeinsame Nenner zum Maßstab für das Individuum. Und wer nicht passt, wird passend gemacht.

wiwo.de

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