Es war am 30. Juli 1914, kurz nach Beginn des Ersten Weltkriegs. Der SPD-Parteivorstand traf sich zu Beratungen über den bevorstehenden Kriegsfall. Friedrich Ebert und Schatzmeister Otto Braun entschieden, die Parteikasse in die Schweiz zu bringen. Das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, das von 1878 bis 1890 galt, war ein unvergesslicher Warnschuss gewesen. Die Parteimitglieder wussten, im Kriegsfalle würde die Partei verboten, führende Mitglieder verhaftet und das Geld beschlagnahmt.
Geschichte wiederholt sich nicht, und es verbietet sich, historische Situationen zu vergleichen. Und dennoch kann geschichtliche Erfahrung Anlass sein, sorgsam nach Ursache und Wirkung, nach Gesetzmäßigkeit und Rechtmäßigkeit, nach Legalität und Moralität zu unterscheiden. Die Berichterstattung des internationalen Recherchekonsortiums zum Massengeschäft mit Briefkastenfirmen in Panama ist ein Coup. In der Sache und in eigener Sache. Und die Diskussion verläuft ganz wie erwartet: Entrüstung auf der ganzen Linie. Die Regulierer müssen ran, Gesetze müssen verschärft werden, Begründer von Briefkastenfirmen gehören geächtet.
Der moralische Abgrund ist bei Steuerhinterziehung besonders tief, weil sie oft mit organisierter Kriminalität, Geldwäsche und Korruption einhergeht. Und doch ist er nicht geeignet, alles hineinzukippen, was gerade in thematischer Näherung des medialen Weges kommt.Es gibt Fälle, so betont auch der neue Chef des ifo Instituts, Clemens Fuest, in denen Briefkastenfirmen nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch rechtlich unbedenklich sind. Das gilt beispielsweise für Dissidenten in China oder anderen Staaten, in denen Regierungsgegner als Maßnahme politischer Willfährigkeit gerne enteignet werden. Es gilt auch für Unternehmer in der Ukraine. Bei einem weiteren Einmarsch der Russen wäre das Unternehmensvermögen schnell weg. Und selbst bei einem Oligarchen wie Petro Poroschenko sollte nach dem Rechtsstaatsprinzip die Unschuldsvermutung so lange gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist. Poroschenko ist kein Sympath. Aber das ist nicht gesetzeswidrig. Poroschenko hat gravierende politische Fehler gemacht, als er im Wahlkampf versprochen hat, sein Unternehmen zu verkaufen und ganz dem Land zu dienen. Dass er dieses Versprechen als Präsident der Ukraine nicht gehalten hat, muss sein Volk, nicht aber die Steuerbehörde ahnden. Die kommt ins Spiel, wenn er tatsächlich Steuern hinterzogen hat.
Vorschnell sind die schäumenden Forderungen nach strengeren Gesetzen. Sie kommen in vielen Fällen ohne saubere Trennung zwischen Legalität und Moralität aus, die eine demokratische Gesellschaft dringend braucht. Man muss sich als Mitglied einer Gesellschaft an die Gesetze halten. An die Moralvorstellungen nicht.Die OECD hat den Common Reporting Standard zum Austausch von Steuerdaten entwickelt. Das Abkommen tritt 2017 in Kraft und soll genau die Probleme lösen, die in den Panama-Papieren dokumentiert sind. Nicht mit dabei sind bislang übrigens die USA, die zwar gerne Daten sammeln, aber keine herausgeben.
Man muss nicht bis zum Ersten Weltkrieg zurückgehen, um zu erkennen: Feines Unterscheiden hilft. Und Doppelmoral ist keine Erfindung aus Panama.